OPR: Definition
OPR ist die französische Abkürzung für „Opérations préalables à la Réception“ und bedeutet soviel wie „Begehung vor der Abnahme“. Hierbei handelt es sich um einen Schritt vor der Bauabnahme, in der die einwandfreie bzw. fehlerhafte Ausführung der Bauarbeiten festgestellt wird (siehe Art. 41 CCAG, „Cahier des Clauses administratives générales“, der französischen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB).
OPR: Verpflichtungen
Die Begehung vor der Abnahme ist nur dann verpflichtend, wenn diese im Rahmen des öffentlichen bzw. privaten Bauvorhabens vertraglich vorgesehen ist.
Sie gehört zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen, denn mit der Abnahme beginnen folgende Gewährleistungsphasen:
- die Gewährleistung der mangelfreien Fertigstellung
- die Gewährleistung der einwandfreien Funktionsweise
- die zehnjährige Gewährleistung für Mängel
- die vertragliche Gewährleistung
OPR: Verlauf
Das Formular für die Begehung vor der Abnahme im Rahmen des Bauvorhabens ist auf der Website der französischen Regierung verfügbar: EXE4 (siehe auch die entsprechenden Erläuterungen). Sie können dem Formular außerdem Ihre eigenen Berichte mit Anmerkungen nach Los und/oder Unternehmen hinzufügen.
Die Begehung vor der Abnahme umfasst:
- die körperliche Hinnahme der vollendeten Werke
- die im Rahmen des Bauvorhabens eventuell vorgesehenen Tests
- die eventuelle Feststellung der Nichterfüllung der vom Bauvorhaben vorgesehenen Leistungen
- die Überprüfung der Konformität der installierten Einrichtungen mit den Vorgaben der Versorgungsunternehmen als Bedingung für deren Garantie
- die eventuelle Feststellung von Mängeln oder schlechter Ausführung
- die Feststellung der Entfernung sämtlicher Baustelleneinrichtungen und der Instandsetzung der Grundstücke und Örtlichkeiten
- Feststellungen im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Arbeiten
Es gibt zahlreiche Berichtsvorlagen für eine Begehung vor der Abnahme, deren Inhalt jedoch genau überprüft werden sollte. Für jede festgestellte Anomalie sollten mindestens die folgenden Informationen aufgeführt werden:
- eine genaue Beschreibung
- ein bzw. mehrere Fotos, ggf. mit Zeichnungen und Anmerkungen
- eine bzw. mehrere Positionen auf den Plänen
- ein Datum
- die von der Anomalie betroffenen Lose und Unternehmen
- ein gewünschtes Datum für die Bearbeitung
- ggf. eine Liste der Kontrollpunkte
Bauabnahme
e nach OPR-Bericht kann die Bauherrschaft bzw. der Bauherr (also jene Person, die ein Bauvorhaben vorbereitet und ausführt oder in Auftrag gibt) entscheiden, die Arbeiten mit den eventuellen Vorbehalten abzunehmen oder nicht.
Nach der Begehung vor der Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in dem die ausgeführten bzw. nicht ausgeführten Arbeiten sowie eventuelle Anomalien festgehalten werden.
Ein detaillierter Baustellenbericht sollte Folgendes enthalten:
- Auftrag und Unternehmen
- Erstellungsdatum des Abnahmeprotokolls der Arbeiten
- überprüftes Gebäude
- Anwesenheiten und Einladungen
- Auflistung der ausgeführten Arbeiten sowie Angaben zur Installation auf der zu räumenden Baustelle
- Auflistung der Vorbehalte
- Unterschriften der anwesenden Unternehmen bzw. eine entsprechende Erklärung im Bericht
OPR: Optimierung durch Baustellenüberwachung
Für eine vereinfachte Begehung vor der Abnahme empfiehlt es sich, eine Baustellenüberwachung einzurichten, um eventuelle Anomalien schon während der Bauphase festzustellen.
Da sämtliche Anmerkungen in wöchentlichen Berichten vermerkt werden, können nicht abgeschlossene Anmerkungen direkt in den OPR-Bericht übernommen werden.